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Dokument-ID: 1176083
2.8.1 „Wohnbaumilliarde“ und Zinsenzuschüsse – Änderungen durch das FAG 2024
Überblick
Zum Zweck der Ankurbelung der Bauwirtschaft bzw der Schaffung und Sanierung leistbarer Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime wurde dem FAG 2024 durch die Novelle BGBl I 32/2024 ein neuer § 29a hinzugefügt, der gem seinem Titel „Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung“ enthält.