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Dokument-ID: 1122596
6.4.1 Einkommensteuer Privatperson
Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und müssen versteuert werden. Dies gilt für alle Rechtsformen, die nicht aufgrund der Rechtsform bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Ein allgemeiner Gewinnfreibetrag von 15 % (seit 2022) des Gewinnes kann bei der Berechnung der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden.