Editorial
Das hier vorliegende Fallbeispiel behandelt – unter Bezugnahme auf eine Offene Gesellschaft als Unternehmensträgerin – einen immer häufiger werdenden Aspekt der Unternehmensfinanzierung:
Das Unternehmen benötigt für eine Erweiterungsinvestition Geldmittel, welche auf dem „klassischen“ Wege eines Bankkredits nicht beschafft werden können, da bankmäßige Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. In dieser Situation entschließt sich die Gesellschaft, „Crowdinvesting“ zu wählen: Sie tritt via Internetplattform an eine Vielzahl von potenziellen Anlegern heran, die die Möglichkeit erhalten, sich mit jeweils moderaten Beträgen als stille Gesellschafter zu beteiligen.
Dieses Beispiel bietet die Gelegenheit, das Finanzierungssystem „Crowdinvesting“ mit seinen Hintergründen darzustellen.
RA Dr. Georg Prchlik
Überarbeitet von: Raphael Albert, LLB.oec.