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Dokument-ID: 1080716
5.3 Anordnung zum Urlaubsverbrauch durch den Dienstgeber
Anordnung zum Urlaubsverbrauch
Die … ordnet als Dienstgeberin den Verbrauch von Erholungsurlaub im Ausmaß von insgesamt
- … Werktage;
- … Arbeitstage;
- … Stunden. • [Fußnote: Es ist zu überprüfen, ob eine Berechnung des Ausmaßes des Erholungsurlaubs nach Werktagen, Arbeitstagen oder Stunden erfolgt.]