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Dokument-ID: 1080193
2.2.2 Kärnten
Allgemeines
Die Anstellung von Mitarbeitern in den Kärntner Gemeinden differenziert zwischen öffentlich-rechtlichen Bediensteten – die Beamten – und privatrechtlichen Bediensteten. Bei den privatrechtlichen Dienstverhältnissen unterscheidet man noch einmal zwischen Vertragsbedienstete iSd K-GVBG und GemeindemitarbeiterInnen iSd K-GMG. • [Fußnote: Mag. (FH) Michael Sternig, MA, Dienstrecht der Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbände, Verwaltungsakademie Kärnten.]