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Dokument-ID: 1080424
2.7 Tirol
Dienstzuteilung, Versetzung, Verwendungsänderung
Das Dienstrecht der Tiroler Gemeindevertragsbediensteten ist im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 (Tir. G-VBG) geregelt. • [Fußnote: Dieses Gesetz gilt auch für jene Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis bereits vor seinem Inkrafttreten begonnen hat. Günstigere einzelvertragliche Bestimmungen gelten für solche „Vertragsbedienstete Alt“ jedoch weiterhin (§ 157 Tir. G-VBG).]