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Dokument-ID: 1080355
10 Ruhezeiten
In der Arbeitszeitrichtlinie werden Mindestruhezeiten in der Art vorgegeben, dass diese die tägliche Ruhezeit, die Ruhepause und die wöchentliche Ruhezeit definiert. In bestimmten in der Arbeitszeitrichtlinie aufgezählten und vor allem entsprechend der Judikatur restriktiv auszulegenden Fällen durften gesetzliche Regelungen hinsichtlich Ausnahmen von diesen Mindestvorschriften vorgesehen werden.