8 Einstufung
Zu Beginn des Dienstverhältnisses erfolgt die Einstufung innerhalb jener Entlohnungsgruppe, Gehaltsklasse bzw Gehaltsband, die den jeweiligen Bediensteten zugewiesen ist, in die Entlohnungs- oder Gehaltsstufe 1. Dabei sind aber nach unterschiedlichen Regelungen bestimmte Zeiträume anzurechnen, wodurch sich eine höhere Entlohnungs- oder Gehaltsstufe ergeben kann. Die Anrechnung bestimmter Zeiträume vor dem Eintrittstag erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise. Einerseits ist in einigen dienstrechtlichen Bestimmungen die Ermittlung eines (Vorrückungs-)Stichtages (Steiermark, Tirol) oder andererseits eines bestimmten Besoldungsdienstalters (Burgenland, Oberösterreich, Salzburg) vorgesehen. Nach den Regelungen der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg und Wien werden Vordienstzeiten zur Ermittlung der für den sog Erfahrungsanstieg maßgeblichen Gesamtdienstzeit ermittelt.