© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1116497

Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag

12 Ausfallsentgelt für Nicht-Leistungszeiten

Allgemeines

Das privatrechtliche Dienstverhältnis basiert auf einem Dienstvertrag, der, vereinfacht gesagt, die Dienstnehmer dazu verpflichtet, höchstpersönlich die geschuldete Dienstleistung zu erbringen und den Dienstgeber dazu verpflichtet, die dafür vereinbarte Entlohnung zu bezahlen. Dieses dem Dienstvertrag innewohnende Synallagma wird dadurch durchbrochen, dass der Dienstgeber auch für bestimmte Zeiten, in denen keine Dienstleistung erbracht wird, trotzdem eine Entlohnung zu bezahlen hat. Derartige Zeiträume betreffen den Verbrauch des Erholungsurlaubes, Dienstverhinderungen, bestimmte Dienstfreistellungen, aber auch dienstfreie Tage wie beispielsweise Sonn- und Feiertage. Nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften der Privatwirtschaft werden derartige Zeiträume unter Zugrundelegung des sog Lohnausfallsprinzips vergütet. Die besoldungsrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Dienst weichen davon vielfach ab, da diese (nur) die Fortzahlung des Monatsentgelts oder Monatsbezuges vorsehen, welches bzw welcher eben nicht als ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff ist und nicht pauschalierte Nebengebühren (Vergütungen, Nebenbezüge) daher nicht einbezogen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Dienstrecht für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop