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Neu Dokument-ID: 1080195

Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.4 Oberösterreich

Allgemeines

Das Dienstrecht für Gemeindebedienstete im Hinblick auf die Aufnahme neuer Bediensteter ist in den Gemeinden in Oberösterreich im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) • [Fußnote: Landesgesetz über das Dienst- und Gehaltsrecht der Bediensteten der oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbände (Oö. Gemeinde-DienstrechtsundGehaltsgesetz 2002 – Oö. GDG 2002), StF: LGBl Nr 52/2002, idF LGBl Nr 35/2020.]  geregelt. Zusätzlich kommen spezifische Bestimmungen des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 (Oö. GBG 2001) • [Fußnote: Landesgesetz über das Dienstrecht der Bediensteten der oö. Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut und Gemeindeverbände (Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 – Oö. GBG 2001), StF: LGBl Nr 48/2001, idF LGBl Nr 35/2020.]  sinngemäß für Vertragsbedienstete zur Anwendung. • [Fußnote: Siehe zu den anzuwendenden Bestimmungen § 3 Oö. GBG 2001.] 

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