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Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

Die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen der Bewerber und Bewerberinnen für jedes einzelne Bundesland sind zusammengefasst:

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft – bei unmittelbarer oder mittelbarer Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben oder allgemeiner Belange des Staates (Hoheitsverwaltung) = „Verwendungsbeschränkung“ bzw – bei sonstiger Verwendung unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (EU-Staaten, EWR-Staaten, Drittstaaten, wenn dieselben Rechte wie Inländer nach dem jeweiligen Staatsvertrag)
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren (Nachsicht möglich oder abweichende Regelung)
  • Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben – insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Verwendung

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