Neu
Dokument-ID: 254216
2.4 Nächtigungsgelder bei Inlandsreisen
Nächtigungsgelder mit Beleg
Hat der Dienstnehmer während einer Dienstreise eine Übernachtung getätigt, kann er den Ersatz der Kosten, die ihm aufgrund dieser entstanden sind, mittels Nächtigungsbeleg verlangen. Hat er keine Nächtigungsbelege vorzulegen, können vom Dienstgeber pauschale Nächtigungsgelder abgabenfrei ausbezahlt werden. Als Nächtigung gilt nur die Zeit während der Nacht, die der Dienstnehmer im Anschluss an die Dienstverrichtung außerhalb von seinem Dienst- bzw Wohnort verbringt.