1.5 Erkrankungen und Pflegefreistellungen während des Erholungsurlaubes
Erkrankt ein Gemeinde(vertrags)bediensteter während seines Urlaubs, verunfallt er oder liegen während des Urlaubes die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung für die Pflege von im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen vor, so kann der Verbrauch des Urlaubes nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer unter gewissen Voraussetzungen unterbrochen werden. Soweit die einzelnen Gesetze – wie etwa § 45 Abs 6 Z 2 Gem-VBG – nicht ausdrücklich eine Unterbrechung des Urlaubes bei Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung vorsehen, ergibt sich diese aus der mittlerweile gefestigten Rechtssprechung des OGH. • [Fußnote: 9 ObA 28/09x.]