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Dokument-ID: 1080623
4 Pflegefreistellung und Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt
Allgemeines
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, haben Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine bezahlte Pflegefreistellung bzw unbezahlte Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei einem Rehabilitationsaufenthalt.