2.2.8 Vorarlberg
Anwendbares Recht
In Vorarlberg findet auf privatrechtliche Dienstverhältnisse das Gemeindeangestelltengesetz 2005 (GAG 2005) • [Fußnote: Gesetz über das Dienstrecht der Gemeindeangestellten (Gemeindeangestelltengesetz 2005 – GAG2005) StF: LGBl Nr 19/2005, idF LGBl Nr 19/2020.] Anwendung, soweit das Dienstverhältnis nach dem Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurde oder der Dienstnehmer auf die Anwendung dieses Gesetzes optiert hat (Erklärung nach § 94 GAG 2005). Es gilt unter denselben Voraussetzungen für Gemeindeangestellte in Krankenanstalten.