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Dokument-ID: 1080250
5 Compliance bzw Antikorruption (Verbot der Vorteils- oder Geschenkannahme)
Grundsätzliches
Dem Gemeindebeamten sowie dem Vertragsbediensteten ist es untersagt, im Hinblick auf seine Stellung
- für sich oder einen Dritten
- ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder sonstigen Vorteil
- zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.