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Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Höchstarbeitszeiten

Tägliche Höchstarbeitszeit

Die tägliche Höchstarbeitszeit kann in der Arbeitszeitrichtlinie nur aus der täglichen Mindestruhezeit von ununterbrochen 11 Stunden in Verbindung mit den Begriffsdefinitionen „Ruhezeit“ und „Arbeitszeit“ abgeleitet werden.

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