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Neu Dokument-ID: 1080342

Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Dienstzeit

Allgemeines

Mit der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung im Hinblick auf tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Ruhezeiten, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub sowie Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit und des Arbeitsrhythmus in innerstaatliches Recht umzusetzen. Infolge Richtlinienumsetzung ist das Dienstzeitrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern damit im Wesentlichen einheitlich.

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