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Dokument-ID: 1095972
5.1.1 Sonderregelungen für Gemeinde(vertrags)bedienstete mit Behinderungen
Allgemeines
Grundsätzlich haben Behinderungen keinen Einfluss auf die Dienstverhältnisse von Gemeinde(vertrags)bediensteten. Es ist daher auf die allgemeinen, in den jeweiligen Kapiteln enthaltenen Ausführungen zu verweisen. Lediglich in einzelnen landesgesetzlichen Bestimmungen sind Sonderregelungen enthalten, auf die im Folgenden kurz hingewiesen werden soll.