1 Besoldungsrecht
Allgemeines
Das Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten wurde in den letzten 20 Jahren mehrfach und umfassend novelliert und durchwegs auch neu gestaltet. War die Besoldung der Gemeindebediensteten bislang von der Ausbildung und vom Senioritätsprinzip geprägt, ist man vielfach davon abgegangen und hat die Entlohnung verwendungs-, funktions- und berufserfahrungsorientiert gestaltet. Die Besoldungsreformen der Bundesländer beinhalteten auch Optionsrechte für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform bereits beschäftigten Bedienstete.