Neu
Dokument-ID: 1080191
2.1 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen der Bewerber und Bewerberinnen für jedes einzelne Bundesland sind zusammengefasst:
- Die österreichische Staatsbürgerschaft – bei unmittelbarer oder mittelbarer Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben oder allgemeiner Belange des Staates (Hoheitsverwaltung) = „Verwendungsbeschränkung“ bzw – bei sonstiger Verwendung unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (EU-Staaten, EWR-Staaten, Drittstaaten, wenn dieselben Rechte wie Inländer nach dem jeweiligen Staatsvertrag)
- Volle Handlungsfähigkeit
- Ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren (Nachsicht möglich oder abweichende Regelung)
- Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben – insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Verwendung