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Sabine Barbach - Anna Sophie Dalinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Außerstreitverfahren

Das Außerstreitverfahren ist viel flexibler und weniger förmlich als das streitige Verfahren. Im Außerstreitverfahren wird, wie im Zivilprozess, über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als das streitige Verfahren.

Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten. Zu diesen zählen etwa:

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