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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Das Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (§§ 199 bis 216 IO)

Das Ziel eines Abschöpfungsverfahrens ist die Schuldenregelung durch Bezahlung einer Quote innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses. Nach diesem Zeitraum von 5 Jahren und der Quotenbezahlung soll dem Schuldner die Restschuldbefreiung durch das Gericht erteilt werden. Der Schuldner muss während des Abschöpfungsverfahrens einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen bzw sich um eine angemessene Arbeit bemühen. Nicht erforderlich für die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist eine Zustimmung der Insolvenzgläubiger.

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