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Dokument-ID: 1032410
1.4.1 Die Klage
Das Verfahren vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht als erste Instanz wird mit Klage eingeleitet. Die Klage ist ein Schriftsatz, in welchem der Kläger das zuständige Gericht mit einem Antrag um Rechtschutz ersucht. Der Antrag ist das so genannte Klagebegehren, in welchem der Kläger den gewünschten Urteilsspruch wiedergeben muss.