1 Zivilverfahren
Das Zivilverfahren bezeichnet ein Verfahren vor den staatlichen Gerichten, in welchem sich mindestens zwei Parteien gegenüberstehen. In einem streitigen Zivilprozess möchte der Kläger gegenüber dem Beklagten einen privatrechtlichen Anspruch oder ein sonstiges Recht durchsetzen. Über den streitigen Anspruch entscheidet in erster Instanz ein/e Richter/in. Der Richter sowie auch die Parteien müssen sich an formale Vorgaben des Zivilverfahrensrechts halten. Aber: Der Richter ist in seiner Entscheidungsfindung (inhaltlich) frei.