Neu
Dokument-ID: 1032405
1.2 Anwaltspflicht
Tritt eine Partei ohne Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren auf, in welchem Anwaltspflicht herrscht, treten Säumnisfolgen ein und die Partei wird aufgefordert, einen Rechtsanwalt namhaft zu machen.