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Dokument-ID: 1032594
1.2 Eingetragene Partnerschaft
Eine Eingetragenen Partnerschaft (EP) begründen zwei Personen, die sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbinden (BGBl I Nr 161/2017). Die EP ist im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt. Dieses legt die Rechte und Pflichten von Paaren fest sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die Eingetragene Partnerschaft steht Paaren seit 01.01.2019 offen.