1.6 Kostenrecht
Streitwert und Bemessungsgrundlage
Der Streitwert stellt die Bewertung der Hauptforderung durch den Kläger in einem Rechtsstreit dar. Besteht die Hauptforderung in Geld, so bestimmt der Geldbetrag den Streitwert. Besteht der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag, so hat der Kläger den Streitwert in der Klage anzugeben. Das gilt insbesondere, aber nicht nur für Feststellungsklagen. Unterlässt er die Angabe über den Streitwert eines vermögensrechtlichen Streitgegenstandes, so gilt der Betrag von EUR 5.000,– als Streitwert. Der Streitwert ist ua für folgende Bereiche von Bedeutung: für die Wertzuständigkeit, die Zulässigkeit des Mahnverfahrens, die Beschränkung der Berufungsgründe, die Zulässigkeit des Rekurses, der Revision und des Revisionsrekurses, die Anwaltspflicht sowie die Anwalts- und Gerichtsgebühren.