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Dokument-ID: 1032897
1.4 Exekutionsklagen
Exekutionsklagen zielen auf die Einstellung der Exekution ab (bei rechtskräftiger Stattgabe der Klage: Einstellung gem § 39 Abs 2 EO). Sie ergeben sich aufgrund des Exekutionsverfahrens. Im Verfahren über die Exekutionsklagen sind aber die Vorschriften der Zivilprozessordnung (kurz ZPO) und nicht der Exekutionsordnung (kurz: EO) anzuwenden.