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Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Honorarvereinbarung, Honoraranspruch und Kostenersatzanspruch

Honorarvereinbarung

Grundlage für den Honoraranspruch ist die Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Gibt es keine Vereinbarung, so hat eine Verrechnung nach dem Gesetz zu erfolgen (primär RATG). Es gibt unterschiedliche Arten, das Honorar zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu vereinbaren:

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