6 Erbrechtsverfahren
Ablauf
Wenn eine Person stirbt, verständigt das zuständige Standesamt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht. Das Verlassenschaftsgericht ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte. Das Verlassenschaftsgericht teilt entsprechend der jeweils gültigen Geschäftsverteilung einem Notar, der als Gerichtskommissär fungiert, den Todesfall zu. Der Gerichtskommissär versendet sodann eine Einladung an die Hinterbliebenen zur Todesfallaufnahme. In der Todesfallaufnahme werden in der Regel folgende Fakten von den Erschienenen abgefragt: