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Dokument-ID: 1033246
1 Grundlagen
Als Erbrecht bezeichnet man das Recht, den Nachlass zu erwerben. Dieses Erwerbsrecht ist gegenüber jedermann durchsetzbar.
Dem Erblasser steht es frei, die gesetzliche Erbfolge durch ein Rechtsgeschäft von Todes wegen weitgehend abzuändern (Testierfreiheit). Das gesetzliche Erbrecht ist in diesem Sinn dispositives Recht.