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Dokument-ID: 1032864
4 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auswirkungen auf den Schuldner
Der Schuldner verliert im Konkursverfahren sowie im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über die Insolvenzmasse. Erst die Aufhebung des Insolvenzverfahrens verschafft dem Schuldner wieder Zugriff auf das gesamte, der Insolvenz unterworfene Vermögen. Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sowie im Schuldenregulierungsverfahren ist die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner möglich.