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Dokument-ID: 987609
1.3.6 Verbot einer Nebentätigkeit
Definition
Unter einem Nebengeschäft ist die tatsächliche Besorgung von Arbeiten durch einen Dienstnehmer außerhalb des Geschäftsbetriebes seines Dienstgebers in der Absicht zu verstehen, sie wiederholt und in der Art zu verrichten, dass darauf Zeit und Mühe verwendet wird (RIS-Justiz RS0060524) .