4.1 Streitiges Verfahren
Allgemeines
Je nachdem, um welchen Inhalt es sich handelt, gibt es vor den ordentlichen Gerichten unterschiedliche Arten des Verfahrens.
Das streitige Verfahren wird in der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) geregelt und mittels Klage eingeleitet. Für Klagen auf reine Geldleistungen bis EUR 75.000,– (§ 244 ZPO) ist die Klage darüber hinaus als Mahnklage einzubringen. Ab einem Streitwert von über EUR 5.000,– besteht Anwaltspflicht, dh die Mahnklage kann nur unter Beiziehung eines Anwalts eingebracht werden.