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Dokument-ID: 1079212
4.2 Parteien des Verfahrens
Parteien sind
- der Antragsteller,
- der vom Antragsteller als Antragsgegner oder sonst als Partei Bezeichnete,
- jede Person, soweit ihre rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung oder durch eine sonstige gerichtliche Tätigkeit unmittelbar beeinflusst würde, sowie
- jede Person oder Stelle, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften in das Verfahren einzubeziehen ist.