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Dokument-ID: 1079215
4.4 Entscheidung und Rechtsmittel
Das Gericht entscheidet in der Regel durch einen schriftlichen Beschluss, der auch einen Exekutionstitel darstellt, und nicht durch Urteil. Gegen den Beschluss kann das Rechtsmittel des Rekurses (Frist 14 Tage, schriftlich) eingebracht werden. Die Rekursfrist beginnt mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des selbstständig anfechtbaren Beschlusses.