2.5 Das Verwaltungsstrafverfahren
Ordentliches Verfahren
Das Verwaltungsstrafverfahren regelt das behördliche Verfahren bei Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch Normunterworfene. Es ist im Verwaltungsstrafgesetz (VStG), subsidiär im AVG geregelt. Die Behörde hat das Verwaltungsstrafverfahren bei Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen. Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafprozess fällt die Rolle des Anklägers mit jener des Richters zusammen (Inquisitionsmaxime). Im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren unterscheidet man zwischen dem ordentlichen Verfahren, dem ein Ermittlungsverfahren vorangeht, und den so genannten abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren.