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Dokument-ID: 1079208
10.2 Risikoanalyse
Jede Kanzlei hat entsprechend den vorgenannten Grundlagen eine Risikoanalyse zu erstellen. Aufgrund der Analyse sind sodann geeignete Strategien und Verfahren zur Verhütung der Geldwäsche in der Kanzlei einzuführen.