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Dokument-ID: 1032509
2.2 Rechtsmittel gegen Entscheidungen einer Behörde
Folgende Rechtsmittel können geltend gemacht werden:
- Vorstellung gegen Mandatsbescheide – Frist: 2 Wochen
- Berufung gegen Bescheide von Gemeindeorganen in Rechtssachen, die den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen (zB Bausachen) – Frist: 2 Wochen
- Vorlageantrag bei einer Berufungsvorentscheidung – Frist: 2 Wochen
- Bescheidbeschwerde (Kompetenz der Verwaltungsgerichte; VwGVG) – Frist: 4 Wochen
- Vorlageantrag bei einer Beschwerdevorentscheidung (VwGVG) – Frist: 2 Wochen
- Vorstellung gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Rechtspflegers des Verwaltungsgerichtes (VwGVG) – Frist: 2 Wochen