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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Damit ein Insolvenzverfahren durch das Gericht eröffnet wird und ein Insolvenzverwalter bestellt wird, hat der Schuldner oder ein Insolvenzgläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.

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