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Andrea Futterknecht - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Honorarnote

Mit Übermittlung einer ordnungsgemäßen Honorarnote an den Klienten bzw Ablauf des darin eingeräumten Zahlungsziels wird der Honorarbetrag fällig. Für die Verfassung der Honorarnote selbst darf kein Honorar in Rechnung gestellt werden.

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