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Neu Dokument-ID: 1032361

Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Verfassen von Schriftsätzen

Die erste Seite eines Schriftsatzes nennt man Rubrum oder Rubrik. Das Rubrum, auch Urteilskopf genannt, ist der Teil eines Urteils, der die beteiligten Parteien, deren gesetzliche Vertreter, die Prozessbevollmächtigten, die Namen der Richter sowie das Datum der letzten mündlichen Verhandlung aufführt. Dieses ist wie folgt aufgebaut:

Zuständiges Gericht

Das zuständige Gericht richtet sich bei Einbringung einer Klage primär nach dem Wohnsitz/Sitz des Beklagten. Daneben bestehen auch besondere Zuständigkeiten.

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