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Dokument-ID: 628314
8.10 Ablauf des Insolvenzverfahrens
Sofern die Insolvenzvoraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei juristischen Personen gegeben sind, ist im Falle eines Gläubigerantrages oder Schuldnerantrages das gerichtliche Insolvenzverfahren zu eröffnen.