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Dokument-ID: 630189
3 Begriff der Reorganisation und Voraussetzungen des Reorganisationsverfahrens
„Reorganisation“ im Sinne des URG ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens, die dessen nachhaltige Weiterführung ermöglicht.