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Dokument-ID: 628321
8.11 Der Geschäftsführer während des Insolvenzverfahrens ohne Eigenverwaltung
Liegen die Voraussetzungen für die Durchführung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung der GmbH als Schuldnerin nicht vor, so gehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Geschäftsführungsbefugnisse auf den Insolvenzverwalter (Masseverwalter) über.