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Dokument-ID: 561580
4.7 Umsatzsteuerliche Behandlung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten
Absonderungsvermögen (Verwertung von Pfandrechte, Sicherungseigentum etc)
Wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens Absonderungsvermögen verwertet, steht der aus der Verwertung erzielte Erlös grundsätzlich zur Befriedigung der Absonderungsgläubiger – je nach Rangfolge – zur Verfügung.