3.2 Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter
Definition
Mithilfe eines Forderungsverzichtes durch einen Gesellschafter kann eine bilanzielle Überschuldung vermieden bzw beseitigt und Fremd- in Eigenkapital umgewandelt werden. Es handelt sich um ein Instrument der Unternehmensfinanzierung und -sanierung. Durch den Forderungsverzicht findet eine Stärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft bzw eine Erhöhung des Eigenkapitals statt, und zwar in Höhe der wegfallenden Passivposten. Auf Seiten des Schuldners führt der Forderungsverzicht zu einer Verbesserung des Bilanzbildes und erhöht die Liquidität, da die Tilgungsverpflichtungen wegfallen.