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Dokument-ID: 592079
5 Sanierung und Mantelkauf
Begriff
Mantelkauf ist der Erwerb der Anteile an einer nicht (mehr) wirtschaftlich tätigen und/oder vermögenslosen Gesellschaft, sodass bildlich gesprochen nur (noch) ein funktionsloser „Gesellschaftsmantel“ vorliegt. Der Begriff Mantelkauf ist im KStG eine Sammelbezeichnung, dessen Anwendungsbereich über den „klassischen“ Mantelkauf iSd Erwerbs (nahezu) sämtlicher Gesellschaftsanteile einer abwicklungsreifen Gesellschaft hinausgeht.