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Dokument-ID: 1174944
14.2 Fristen und Kündigungsbeschränkungen
Auflösung durch Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer hat im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusätzlich zur Arbeitnehmerkündigung bzw einvernehmlichen Auflösung die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch einen berechtigten vorzeitigen Austritt aufzulösen. Dieser hat – vorzugsweise schriftlich – zu erfolgen, und zwar: